Krebsvorsorge
Nach Herz-Kreislauferkrankungen sind Krebserkrankungen in Deutschland die zweithäufigste Todesursache. Frühzeitiges Erkennen verbessert Erfolgsaussicht und Behandlungsmöglichkeit. Die gesetzlichen Kassen bieten ihren Versicherten verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an. Die jährliche gesetzliche Krebsvorsorge für Frauen umfasst folgende Untersuchungen:
Ab dem 20. Lebensjahr:
- Anamnese
- Gynäkologische Tastuntersuchung
- Jährliche Inspektion und Abstriche vom Muttermund und Gebärmutterhals sowie die zytologische Untersuchung des Abstrichs (sog. Krebsabstrich)
Ab dem 30. Lebensjahr:
- zusätzliche Tastuntersuchung der Brust und die Inspektion der Haut der Genitalregion und der Brust
Ab dem 35. Lebensjahr:
- zusätzlich HPV Testung alle 3 Jahre und zytologische Untersuchung alle 3 Jahre bei weiterhin jährlicher Vorsorgeuntersuchung
Ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzliche Tastuntersuchung des Enddarmes
- ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl jährlich für 5 Jahre, ab dem 56. Lebensjahr alle 2 Jahre oder
- ab dem 55. Lebensjahr 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren
- Mammographiescreening im Alter von 50 - 69 Jahren
Diese Untersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Nehmen Sie die Möglichkeiten zur Krebsfrüherkennung unbedingt wahr. Nur regelmäßige Vorsorge gibt Sicherheit! Die gesetzlich verankerte Krebsvorsorge ist eine Basisvorsorge, denn alle medizinischen Leistungen sollen wirtschaftlich, notwendig, zweckmäßig und ausreichend sein. Wenn Sie mehr als ausreichende Vorsorge haben wollen, bieten wir Ihnen, zusätzlich zur vorgestellten Basisvorsorge, folgende sinnvolle Wahlleistungen zu Ihrer Gesundheitsvorsorge an:
- vaginaler Ultraschall
- Ultraschalluntersuchung der Brust
- hochempfindlicher Test auf Blut im Stuhl (immunologischer Stuhltest)
- HPV-Test vor dem 35. Lebensjahr (Test auf das Vorliegen einer Hochrisiko-HPV-Infektion)
- Thin-Prep-Test (Dünnschichtzytologie)
- Blasenkrebstest
- Vitamin-D- Bestimmung