Frank Schmidt
Dr. med. Peter Jungmann
Bianca Koppers
Dr. med. Eva Jung (A)
Sabrina Magar (A)
Joachim Funk (A)

Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Ambulante Operationen

Leistungen der Frauenarztpraxis Saarlouis

Farbdopplersonografie

Ab der 20. Woche der Schwangerschaft kann eine sogenannte Farbdoppler-Sonografie durchgeführt werden. Diese Untersuchung ist eine besondere Ultraschalluntersuchung und stellt eine Art Frühwarnsystem dar welches dazu dient, krankhafte Veränderungen bei der Mutter und beim ungeborenen Kind frühzeitig zu erkennen. Die Farbdopplersonografie läuft im Prinzip wie eine normale Ultraschalluntersuchung ab. Sie erfolgt mit stärkeren Schallwellen und ist für Mutter und Kind risikolos und schmerzfrei. Ein spezielles Verfahren ermöglicht es, die Geschwindigkeit des Blutes und dessen Strömungsrichtung zu messen. Der Name Farbdoppler ist deshalb entstanden, weil Bewegungen zum Schallkopf hin rot und vom ihm weg blau dargestellt werden.

Einsatzgebiete der Farbdopplersonographie

Die Farbdopplersonografie hat zwei Haupteinsatzgebiete. Zum Einen kann mithilfe dieser Ultraschalluntersuchung schwangerschaftsverursachter Bluthochdruck vorausgesagt werden, der etwa 5% aller Schwangeren betrifft. Ergibt sich bei einer Untersuchung zwischen der 24. und 26. Schwangerschaftswoche ein unauffälliger Befund, ist das Risiko, dass sich diese ernste Schwangerschaftserkrankung entwickelt, sehr gering. Bei Auffälligkeiten erfolgt zukünftig eine intensivere Betreuung der Schwangeren mit regelmäßigen Doppler-Kontrollen.

Zum Anderen kann mit der Farbdopplersonografie zwischen anlagebedingt kleinen (somit nicht gefährdeten) und minderversorgten Kindern unterschieden werden. Eine mangelnde Funktion der Plazenta und eine damit verbundene Mangelversorgung des ungeborenen Kindes kann mit der Farbdopplersonografie nachgewiesen werden. Dazu werden mittels Ultraschall die Blutströmungsverhältnisse in der Nabelschnur- und der Gehirnarterie des Kindes gemessen. Auffälligkeiten, die bei dieser Untersuchung auftreten, werden erst nach 10 bis 14 Tagen bei der Herztonaufzeichnung des Kindes (CTG) sichtbar.

Da es sich bei der Farbdopplersonografie nicht um eine Kassenleistung handelt, sind die Kosten dafür im Regelfall selbst zu tragen. Als kassenärztliche Leistung können wir die Farbdopplersonografie nur abrechnen, wenn ein Risiko gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorliegt.

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